| Fre 24 Mai 18:00 - Stammtisch RED BIKER Wien Süd |
| Sam 25 Mai 10:00 - 21:00 Ausfahrt WIEN - BURGENLAND - KINDERDORF Pötsching |
| Son 26 Mai 08:00 - 17:00 Stift Göttweig |
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In Zusammenarbeit mit Motorradvereinen, MCs aber auch in Einzelgesprächen mit MotorradfahrerInnen, konnten die RED BIKER als Interessensvertretung aller BikerInnen für Österreich, folgende eingebrachte Forderung in der 23.StVO Novelle einbringen.
Bei geregelter Kreuzung darf lt. StVO §9/Abs.3 –Gebot- nur bis an die Haltelinie herangefahren werden. Die 23. StVO Novelle sieht vor, dass LenkerInnen einspuriger Fahrzeuge an die der Kreuzung näher liegende Haltelinie, unter Bedachtnahme des §12 Abs.5, heranfahren dürfen.
Foto: mundi-Brüssel
Wir danken allen die Mitgewirkt haben, dem bmvit –Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie, ihren geschätzten MitarbeiterInnen und im besonderen Frau Bundesministerin Doris Bures, für ihr stets offenes Ohr für BikerInnen Anliegen.
An den Umsetzungen weiterer Forderungen der RED BIKER wird beharrlich daran gearbeitet!
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